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FAQ: Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie nützliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zur weltweiten Leitmesse transport logistic.

Welche Standtypen, Beteiligungspreise, etc. gibt es?

Das Budget im Griff: Für die perfekte Kalkulation und eine transparente Kostenkontrolle finden Sie hier unsere Preise.

Alle genannten Preise sind Nettopreise.

Welche zusätzlichen Gebühren muss ich addieren?

Zum Beteiligungspreise fallen noch folgende zusätzliche Kosten an.

Welche Kosten müssen zur Budgetermittlung beachtet werden?

Als Hilfestellung für einen Budgetplan haben wir für Sie eine zusammengestellt.

Bei den mit * gekennzeichneten Preisen handelt es sich um die Preise von 2022.

Bei Verfügbarkeit der Preise für 2023 werden diese aktualisiert. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise.

Welche Leistungen sind im Full-Service-Paket Stand inklusive?

Nutzen Sie unsere Komplettlösung zum Preis von 6.600 Euro. Sie erhalten einen fertig ausgestatteten Stand.

Hier finden Sie die Leistungen, die der Full-Service-Paketstand beinhaltet.

Was ist die AUMA Gebühr?

Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) vertritt als Verband der deutschen Messewirtschaft die Interessen der Aussteller, Veranstalter und Besucher von Messen, prüft und zertifiziert alle Messekennzahlen. Dafür erhebt der AUMA einen Beitrag welcher von der Messe München GmbH berechnet und direkt an den AUMA abgeführt wird.

Was ist die Entsorgungspauschale?

Mit der Entsorgungspauschale wird die Entsorgung des beim Aussteller während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Messelaufzeit auf seinem Messestand anfallenden Abfalls pauschal abgegolten. Während der Veranstaltung werden graue Abfallsäcke (je 60 l) für üblicherweise am Stand anfallenden Abfall an die Stände verteilt. Die befüllten Abfallsäcke sind abends bis 20 Uhr an der Standgrenze gut sichtbar abzustellen.

Was ist die Serviceleistungsvorauszahlung?

Im Rahmen unserer Zulassungsrechnung erheben wir eine Vorauszahlung für Serviceleistungen (z.B. für Strom- und Wasseranschluss, Internet, Telekommunikation, zusätzliche Ausstellerausweise etc.). Diese Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet.

Was ist der Obligatorische Kommunikationsbeitrag?

Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet die Grundeinträge im Online-Ausstellerverzeichnis und im Besuchsplaner (siehe Grundeinträge) sowie Eintragungsmöglichkeiten in den Online-Rubriken Presse- und Ausstellertermine.

Was ist ein Mitaussteller?

Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptaussteller) mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften. Die Anmeldegebühr pro Mitaussteller beträgt 250 EUR. Für jeden Mitaussteller wird zusätzlich ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 250 EUR erhoben. Anmeldegebühr und obligatorischer Kommunikationsbeitrag werden dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.

Wie kann ich meine Mitaussteller anmelden?

Der Hauptaussteller stellt seinen Mitausstellern einen online Link zur Verfügung. Dieser Link wird generiert, sobald der Hauptaussteller seine Anmeldung online finalisiert hat.

Standanmeldung – Wie ist der Ablauf?

Wir benötigen von Ihnen eine Anmeldung, diese finden Sie unter hier. Unser zur Anmeldung hilft Ihnen Schritt für Schritt.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung schicken wir Ihnen eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Nach der Hallenaufplanung im Herbst 2022 erhalten Sie einen Platzierungsvorschlag inklusive Hallenplan per E-Mail.

Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 1 Woche den Platzierungsvorschlag online zu bestätigen oder Alternativen online mit uns abzustimmen. Die Annahme des Platzierungsvorschlags stellt den Vertragsabschluss dar, von dem der Aussteller nach dessen Eingang bei der Messe München nicht mehr zurücktreten kann.

Sollten Sie den Platzierungsvorschlag nicht annehmen, können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei zurückziehen. Siehe „A2 Zulassung“ der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A.

Kann ich die Messeteilnahme absagen und wie hoch sind die Stornokosten?

Vorgehensweise und Kosten sind unter „A5 Vertragsauflösung“ der Allgemeinen Teilnahmebedingungen aufgeführt.

Wann ist Anmeldeschluss?

Am 15. September 2022 ist Anmeldeschluss. Anmeldungen werden auch nach diesem Termin angenommen und in den laufenden Prozess integriert. Standwünsche können dann nur noch bedingt erfüllt werden.

Kann ich eine Wunschplatzierung angeben?

Mit Ihrer Anmeldung können Sie Wunschplatzierungen angeben. Wir bemühen uns in der Aufplanungsphase die Standwünsche aller angemeldeten Unternehmen bestmöglich zu berücksichtigen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Wünsche erfüllen können.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, die termingerechte Anmeldung bis zum Anmeldeschluss 15. September 2022.

Wann beginnt die Standvergabe?

Die Standvergabe startet voraussichtlich im Oktober 2022 beginnend mit angemeldeten Altausstellern (ab 100 m² Standgröße). Erstaussteller erhalten das Standangebot im Januar 2023.

Welche Deadlines gibt es?

Wir haben Ihnen eine Übersicht wichtiger Deadlines bis zur Veranstaltung zusammengestellt.

Welche wichtigen Standbauregeln muss ich bei der transport logistic besonders beachten?

Hallen und allgemein

Eingeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 7,50 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,50 m.

Um den Charakter der transport logistic als Kommunikations- und Arbeitsmesse zu erhalten, ist auf eine offene Standgestaltung zu achten. Die Messe München GmbH ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Genehmigungsfähig sind Standpläne nur dann, wenn die offenen Seiten der Stände durchgehend offen gestaltet sind.

Die Errichtung von geschlossenen Wänden ist zulässig, wenn diese nicht mehr als max. 70% der jeweiligen Standseite einnehmen, wobei eine durchgehende Wand eine Länge von max. 6,00 m nicht überschreiten darf. Nach einer geschlossenen Wandlänge von 6,00 m ist eine Durchgangsbreite von mind. 2,00 m einzuhalten. Diese Regelung ist auch NICHT aufgehoben, wenn ein Rücksprung von der Standgrenze eingehalten wird. Die Durchgangsbreite von 2,00 m ist auch nach einem Exponat, das wie eine durchgängig geschlossene Wand wirkt (z.B. Container, Trailer, etc.), einzuhalten.

Die Rückwände des Messestandes, die über 2,50 m hinausragen, sind neutral, weiß, glatt und sauber zu gestalten. Hierfür sind nur blickdichte, lichtundurchlässige Materialien zulässig (keine Textilien). Allen Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe 2,5 m) an der Grenze zu Nachbarständen aufzustellen.

Bei Werbeträgern, die über die eigenen Messewände hinausragen, ist ein Mindestabstand von 2,00 m zum direkt angrenzenden Standnachbarn einzuhalten. Trennwände bzw. weitere Kojenwände können im Online-Bestellcenter bestellt werden. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden.

Das Gestalten der Gänge (Überbauen) ist nicht gestattet.

Die Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten, wie z.B. Drohnen in den Hallen und im Freigelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München. Genehmigungsfähig sind nur fest verspannte Ballons. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen die Ballons nur mit nicht brennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass der Ballon sich innerhalb der Standgrenzen befindet und zu allen Standseiten den Abstand von 2,00 m sowie die maximale Standbau-Werbehöhe von 7,50 m einhält.

Freigelände

Bauelemente, Standbeschilderungen und Fahnen müssen so gehalten sein, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarn unterbleibt. Irreführende Firmenschilder müssen auf Verlangen der Messeleitung entfernt werden.

Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen, Hydranten, Lichtmasten usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit zugänglich sein.

Zur Schadenverhütung dürfen Unterflur arbeiten erst nach Verständigung mit der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, begonnen werden. Aussteller, deren Stände an die Einfriedung des Messegeländes grenzen, dürfen den Zaun nicht für ihre Aufbauzwecke verwenden. Es ist nicht gestattet, die Zaunaußenseiten als Werbeträger zu benutzen.

Sämtliche Kräne und Exponate, die im Freigelände ausgestellt werden sollen und eine Höhe von mehr als 10,00 m erreichen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, und sind mit dem entsprechenden Vordruck spätestens 12 Wochen vor Messebeginn anzumelden.

Weitere Richtlinien finden Sie im Anmeldeformular unter dem Punkt B7 der Besonderen Teilnahmebedingungen und in den Technischen Richtlinien.

Wann ist eine Standplan-Genehmigung durch die Messe München GmbH erforderlich?

Eine Genehmigung ist erforderlich wenn die Stand- und Werbehöhe höher als 3 m ist, wenn die Standgröße größer als 100 m² ist und wenn eine Standabdeckung vorhanden ist. Dann ist das Standkonzept bis spätestens 14. März 2023 mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München GmbH, Technischer Ausstellerservice, zur Genehmigung einzureichen.

Wie sind die Auf- und Abbauzeiten?

Aufbau: ab 2. Mai 2023, 08:00 Uhr bis 8. Mai 2023, 18:00 Uhr

Abbau: ab 12. Mai 2023, 16:00 Uhr bis 16. Mai 2023, 18:00 Uhr

Wer kann mir technische Fragen zu Standbau, Auf- und Abbau beantworten?

Bitte wenden Sie sich bei allen technischen Fragen an den Technischen Ausstellerservice.

Die Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie hier.

Wie lautet die Lieferadresse für die transport logistic?

transport logistic

Name des ausstellenden Unternehmens, das die Lieferung annimmt
Halle (Freigelände) + Standnummer
Messegelände/Willy-Brandt-Allee
81829 München
Deutschland

Bitte beachten Sie, dass diese Adresse nur während der Messelaufzeit gültig ist und ein Ansprechpartner zur Warenannahme am Stand anwesend sein muss. Für Lieferungen im Vorfeld der Messe wenden Sie sich bitte an einen unserer Spediteure.

Schenker Deutschland AG
Tel.: +49 89 949-24300
Fax: +49 89 949-24339
fairs.muenchen@dbschenker.com

Kühne-Nagel (AG Co. KG)
Tel.: +49 89 949-24400
Fax: +49 89 949-24409
exposervice.muenchen@kuehne-nagel.com

Mitarbeiter der Messe München GmbH nehmen keine für Ausstellungsstände/Dritte bestimmte Warensendungen in Empfang.

Wann erhalte ich die kostenfreien Ausstellerausweise?

Alle Print@home Tickets (Ausstellerausweise), unabhängig davon ob kostenfrei oder kostenpflichtig, können Sie über den Aussteller-Shop bestellen und personalisieren. Sie geben dort die Daten für alle voraussichtlich benötigten Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) ein. Die Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) werden Ihnen als Mobile-Ticket oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Bei der Bestellung müssen Sie nicht zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) unterscheiden. Die Unterscheidung erfolgt automatisch bei der Abrechnung. In der Abschlussrechnung werden ausschließlich die Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) aufgeführt, die tatsächlich für die Veranstaltung genutzt wurden. Die der Standgröße entsprechende Anzahl kostenloser sowie nicht benutzter Ausweise werden nicht berechnet.

Die verbleibenden kostenpflichtigen Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) werden mit einem Betrag von 39 EUR zzgl. MwSt. pro Stück berechnet.

Wieviel kostenfreie Print@home-Tickets (Ausstellerausweise) erhalte ich?

In der Halle

  • bis 20 m² Standgröße 3 Print@home-Tickets (Ausstellerausweise)
  • ab 21 m² für jede weitere angefangene 10 m² 1 Print@home-Ticket (Ausstellerausweis) zusätzlich
  • ab 101 m² für jede weitere angefangene 20 m² 1 Print@home-Ticket (Ausstellerausweis) zusätzlich

Im Freigelände

  • bis 60 m² Standgröße 3 Print@home-Tickets (Ausstellerausweise)
  • ab 61 m² für jede weitere angefangene 20 m² 1 Print@home-Ticket (Ausstellerausweis) zusätzlich
  • ab 201 m² für jede weitere angefangene 50 m² 1 Print@home-Ticket (Ausstellerausweis) zusätzlich

Mitaussteller erhalten 1 kostenfreies Print@home-Ticket (Ausstellerausweis).

Wie finde ich mit meinem Navigationssystem zur Messe München?

Je nachdem, welches Navigationssystem Sie verwenden, finden Sie die Messe München in der Kategorie "Ausstellungsgelände", "Messezentrum" oder unter dem Schlagwort "Messe".

Einige Navigationssysteme erlauben eine Auswahl nach den Messe-Eingängen Ost, West und Nord - die transport logistic erreichen Sie über den Eingang West oder Ost. Alternativ können Sie die Adresse "Am Messesee" für den Eingang West oder "Am Messeturm 4" für den Eingang Ost eingeben.

Ist die Zufahrt zum Messegelände während der Messelaufzeit möglich?

Während der gesamten Messelaufzeit (am Freitag, 12. Mai 2023 nur bis 12:00 Uhr) ist eine Einfahrt auf das Gelände für eine Stunde gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100 EUR möglich.

Nach Überschreitung dieser Zeit verfällt die hinterlegte Kaution und das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt. Weitere Informationen erhalten Sie online ca. 6 Wochen vor Messebeginn mit unserem Verkehrsleitfaden.

Wo finde ich Informationen rund um meine Anreise?

Ob Sie mit dem Flugzeug, dem Auto, der Bahn oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Messegelände kommen möchten, für Ihre Reiseplanung haben wir Ihnen umfassende Informationen und Recherchemöglichkeiten zusammengestellt.

Wo finde ich Informationen rund um Aufenthalt?

Suchen Sie ein Hotel, ein Privatzimmer oder ein Apartment? Benötigen Sie Gestaltungstipps für Ihren Aufenthalt auch außerhalb des Messegeschehens? Wir haben umfassende Informationen und Recherchemöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Benötige ich ein Visum und wie erhalte ich ein Visum?

Angehörige bzw. Besucher aus Mitgliedsstaaten der EU benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Alle sonstigen Teilnehmer sind grundsätzlich uneingeschränkt visumspflichtig. Ihre Eintrittskarte ersetzt nicht das Visa-Einladungsschreiben. Detaillierte Informationen zur Visa-Beantragung erhalten Sie auf unserer Visa-Service-Seite.

Bei Visa-Fragen stehen Ihnen unsere Auslandsvertretungen zur Verfügung, die Ihnen auch jederzeit bei Ihren Reisearrangements behilflich sind.

Wer kann im Rahmen der transport logistic Werbe- und Sponsoringmaßnahmen buchen?

Ausschließlich als Aussteller, Mitaussteller oder Ausstellern auf Gemeinschaftsständen angemeldete Unternehmen bieten wir die Möglichkeit Werbe- und Sponsoringmaßnahmen im und um das Messegelände zu buchen.

Wo und wie werde ich als Aussteller publiziert?

Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Grundeintrag im offiziellen Besuchsplaner sowie je ein Eintrag im Online-Verzeichnis.

Über zusätzliche kostenpflichtige Eintragungsmöglichkeiten, wie z.B. Adresse, Unternehmensprofil, Firmenlogo, etc. werden Sie zu gegebener Zeit durch unseren Katalogverlag Neureuter Fair Media informiert.

Welcher Verlag ist für die offiziellen transport logistic Medien zuständig?

Zur Abfrage aller gewünschten Einträge in die offiziellen transport logistic Medien (Online-Ausstellerverzeichnis und Besuchsplaner) ist ausschließlich Neureuter Fair Media berechtigt. Weitere Verlage sind nicht legitimiert.

Kann ich Promotion auf dem Messegelände außerhalb des Messestandes durchführen?

Promotiongenehmigungen, Werbeflächen und Sponsoring können von Ausstellern über unsere Abteilung Abteilung Media Sales gebucht werden.

Wann ist die Eröffnungsveranstaltung?

Dienstag, 9 Mai 2023. Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben.

Alle ausstellenden Unternehmen sind herzlich dazu eingeladen.

Kann ich Sprecher im Konferenzprogramm werden?

Wir bieten keine Sprecherslots an. Ausstellern bieten wir die Möglichkeit, Konferenzräume für selbst organisierte Vorträge/Veranstaltungen zu buchen.

Unser offizielles Konferenzprogramm wird von fachlichen Trägern wie Verbänden, Medienkooperationen und Instituten gestaltet und organisiert. Die Auswahl der Referenten liegt in der Verantwortung der fachlichen Träger.

Die Hauptthemen und Träger werden ab Ende November 2022 online in der Rubrik Konferenzprogramm veröffentlicht.

Kann ich auf dem Messegelände WLAN nutzen?

Ja.

Bei dem kostenfreien WLAN handelt es sich um einen limitierten Zugang ohne Gewähr. Für störungsfreie, geschäftsrelevante Vorgänge am Stand empfehlen wir die Bestellung eines kostenpflichtigen LAN Anschlusses.

Darf ich meinen Hund mit auf die Messe München nehmen?

Nein, da die Hausordnung der Messe München das Mitführen von Tieren nicht erlaubt. Ausnahmen sind Blindenführhunde und andere Assistenzhunde.